Die Strafen für Steuerhinterziehung sind umfangreich. Das Finanzstrafgesetz sieht für Steuerhinterziehung den Tatbestand des Abgabenbetrugs vor. Geldstrafen und Freiheitsstrafen sind möglich.
Die Selbstanzeige muss beim zuständigen Finanzamt unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen bzw. einlangen. Überreichen Sie am besten gleich zum Zeitpunkt der Selbstanzeige eine vollständige Abgabenerklärung an Ihre zuständige Abgaben- bzw. Finanzstrafbehörde. Aus den Informationen und Beilagen müssen die verkürzten Abgaben nachvollziehbar sein. Je unvollständiger Sie Ihre Angaben machen, desto eher besteht die Gefahr des Verlustes der Straffreiheit.
Überlassen Sie Ihre Steuern besser unseren Steuerexperten. Vertrauen Sie uns Ihre Steuern an und profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung. Umgangssprachlich heißt es Steuerschlupfloch, wir nennen es Möglichkeit zur Steueroptimierung bzw. Steuervermeidung. Wir kennen diese Möglichkeiten und die Gesetzeslage. Wir wissen, wie man Steuern im Rahmen der Gesetzgebung sparen kann. Sprechen Sie mit uns über Ihre Steuern!
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Liebe Kundinnen und Kunden!
Das Coronavirus (Covid-19) hat die heimische Wirtschaft erreicht. Wir nehmen die Verantwortung in der sich aktuell schnell verändernden Lage sehr ernst. Um Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, gleichzeitig aber auch Ihre und unsere Gesundheit zu schützen, haben wir zwar geöffnet, dies jedoch eingeschränkt.
Das bedeutet für Sie als unseren Kunden:
Wir sind für Sie ab sofort nur noch per E-Mail und Telefon erreichbar, nicht mehr persönlich vor Ort. Sollte es in Ihrem Fall einen Grund für einen zwingend notwendigen persönlichen Austausch geben, bitten wir Sie, diesen vorab telefonisch abzustimmen. Per Telefon und E-Mail stehen wir Ihnen natürlich gerne für Rückfragen zur Verfügung!
Wir wünschen Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten alles Gute und vor allem, dass Sie gesund bleiben!